Antrag für die Stadt Düdelingen zu TTIP, CETA und TiSA.

Verschiedene Kommunen (darunter Esch an der Alzette) haben bereits Beschlüsse gefasst, die sich ablehnend positionieren oder haben entsprechende Anträge in der Beratung, mitunter durch die Beschlussvorlage durch die Einwirkungen der Partei ,,déi Lénk’’. 

Dabei sind es nicht nur luxemburgische Kommunen die bereits das Thema TTIP und CETA aufgegriffen haben sondern unter anderem auch deutsche Kommunen.

Öffentlich geäußert hat sich etwa der Präsident des Bayerischen Städtetages, der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly (SPD): „Die EU-Kommission könnte in Zukunft mit Hinweis auf internationale Abkommen eine Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Europa durchsetzen(…).Es ist fraglich, ob dies tatsächlich die Interessen der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland ausreichend schützen kann. Die Verhandlungen laufen hinter verschlossenen Türen, die Kommunen stehen ebenso draußen vor der Tür wie die europäische Bürgerschaft.“ 

(Quelle: www.bay-staedtetag.de/index.php

Bei den derzeit verhandelten “Freihandelsabkommen” TTIP, CETA und TiSA handelt es sich um eine “neue Generation” von bi- und multilateralen Handelsverträgen, die eine Machtverschiebung zum Ziel haben, weg von demokratisch gewählten Politikern, hin zu multinationalen Konzernen. Diese Art von Verträgen stellt einen massiven Eingriff in unsere kommunale Gestaltungshoheit und unsere kommunale Selbstverwaltung dar.

Die Stadt Trier lehnt TTIP, CETA und TiSA in der derzeit bekannten Form ab.

Der Bürgermeister und der Schöffenrat der Stadt Düdelingen wird somit aufgefordert, diese ablehnende Haltung

1. den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern im Europäischen Parlament, in der ,,Chambre des Députés’’ und der Regierung bekannt zu geben und sie aufzufordern, dem Abkommen in der derzeit bekannten Form nicht zuzustimmen;

2. die Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Es gibt verschiedene Aspekte, von denen wir als Kommune direkt betroffen wären:

1. Derzeit finden zwischen der EU und den USA Geheimverhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zugang zu den Dokumenten haben hingegen 600 Vertreter von Großkonzernen. Obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Demokratie.

2. Da bei diesen Arten von Handelsabkommen typischerweise die Regeln zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und der Schutz ausländischer Investoren im Fokus stehen, ist zu befürchten, dass sie sich negativ auf die Organisationshoheit der Kommunen und die kommunale Handlungsautonomie auswirken. TTIP und CETA würden die kommunale Organisationsautonomie gefährden. Klein- und Mittelständische Unternehmen vor Ort dürften nicht mehr bevorzugt werden. Dadurch käme es zu einer Minderung der Gewerbesteuereinnahmen und einer Schwächung der lokalen Unternehmen.

3. Immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors werden zum “allgemeinen wirtschaftlichen Interesse” deklariert. Dadurch werden die Gebietskörperschaften gezwungen, diese gemäß einer “Marktzugangsverpflichtung” im Wettbewerbsverfahren auszuschreiben. Dies betrifft alle Bereiche, die der kommunalen Selbstverwaltung obliegen. Ein paar mögliches Szenarium:

– Bei der Auftragsvergabe von kommunalen Bauprojekten müssten Interessen internationaler Baukonzerne berücksichtigt werden. Im Rahmen eines solchen Abkommens könnten gesetzliche Baurichtlinien, die sich profitmindernd für diese Konzerne auswirken, einfacher umgangen werden. Das bedeutet ein Qualitätsverfall für alle öffentlichen Gebäude, die zukünftig errichtet werden, von sanierungsbedürftigen Schulen bis hin zu Sozialwohnungen uvm.

4. Alle drei Handelsabkommen enthalten sowohl die Stillstands- als auch die Ratchetklausel. Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder angehoben werden darf. Die Ratchetklausel besagt, dass ein staatliches Unternehmen, wie auch Stadtwerke, das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf. Daher lehnen wir solche “Endgültigkeitsklauseln” ab.

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