Am 20. Juli 2018 hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, den Schöffenrat nicht damit zu beauftragen gegen die zu erwartende Entscheidung des Nachhaltigkeitsministers Bausch zum Projekt eines Contournement in Rekurs vor das Verwaltungsgericht zu gehen.
Diese Entscheidung wurde mit 10 Stimmen gegen 5 getroffen. 3 von den 5 Stimmen, die sich für weitere gerichtliche Schritte aussprachen, kamen aus den Mehrheitsfraktionen LSAP und CSV.
Dabei wurde diese Entscheidung aufgrund nachweislich falscher Informationen getroffen:
Erstens griff Herr Engel die Argumentation des Hauptverfechters des Contournement, Herr Wolter, bereitwillig auf, um zu unterstellen, dass die Natura 2000-Zone aufgrund eines rezenten Urteils betreffend die Gemeinde Bartringen deklassifiziert werden könnte. (« wann dat stëmmt wat den Här Wolter an der Châmber gesot huet wat ech net kann kontrolléiren (sic!) (…) iwwert d’Klassifizéirung vun där Zone (…) da geet et mat der heiter Zone wahrscheinlech wéi mat der Zone zu Bartreng”)
Dieses Argument ist sachlich falsch. Denn in dieser Gemeinde wurde ein Reglement sofort nach Inkrafttreten annulliert, weil hier die Prozedur nicht eingehalten wurde, während das Reglement was die Natura-Zone in Bascharage regelt seit 2009 in Kraft ist und hier nie angefochten wurde. Herr Bausch hat vor einer Woche zu dieser Behauptung Wolters im Parlament präzisiert: “Mir maachen net e Reklassement, si bleiwt bestoen.”
Das Projekt Contournement beruht selbst auf der Natura-Gesetzgebung! Deshalb werden auch die NOx-Werte in der avenue de Luxembourg so stark in den Vordergrund geschoben, weil das Projekt Contournement sich bei einer Natura-Zone nur aus gesundheitlichen Gründen (und nicht aus ökonomischen Gründen) rechtfertigen lässt.
Dies jetzt in Frage zu stellen seitens des Bürgermeisters, in der Absicht sein eigenes Umfallen zu erklären, heißt, die juristische Basis des Projektes und der Argumente gegen das Projekt in Frage zu stellen – und damit die ganze juristische Basis, welche den Wald von Bascharage noch schützen kann.
Zweitens wird unterstellt, dass mit dem “Heraufgehen” der NOx-Werte vor der Brauerei auf 44,1 µg/m3 unser Hauptargument vor Gericht zerstört würde.
Dies zu behaupten ist schlichtweg eine Unverfrorenheit.
Als unser erster Rekurs vor Gericht am 26. Oktober 2016 unter der Nummer 38622 eingereicht wurde, lagen die in den Studien zur Rechtfertigung des Contournement aufgeführten Werte nämlich höher als heute, bei 57 µg/m3!
Wie also ein Fallen der Werte im Vergleich zu den Werten des ersten Rekurses (der als verfrüht, aber nicht als unbegründet zurückgewiesen wurde) als Argument für das Nichteinreichen des 2., definitiven Rekurses genutzt werden kann, bleibt das Geheimnis des Bürgermeisters von Sanem!
Die NOx-Werte an besagter Stelle waren übrigens nicht, wie jetzt von Engel behauptet, unser juristisches “Hauptargument”, sondern das der Verfechter des Contournement.
In unserem Rekurs hieß es dagegen sehr deutlich, dass das zeitweilige Überschreiten der Werte an einer einzigen Stelle in Bascharage kein Argument sein kann für das Zerschneiden eines Waldes auf einer Länge von 4 Kilometern, was als völlig disproportioniert in unserem Rekurs dargestellt wurde. Wir haben argumentiert, dass 1. das Gesundheitsproblem nur nach Dippach verlagert würde und 2. lokale Verkehrsma?nahmen in Bascharage ausreichen würden, um die NOx-Werte in den “Normalbereich” zurückzuführen.
Und was letzteren Umstand betrifft, so hat die Schließung einer Seitenstraße vor der Messstation (die rue de la Résistance) während der zweiten Jahreshälfte 2017 das sofortige Fallen der Werte auf einen Durchschnittswert im Jahre 2017 von 38 µg/m3 bewirkt (was unter dem jährlichen europäischen Schwellenwert von 40 µg/m3 liegt). Was beweist, dass einfache verkehrstechnische Ma?nahmen sehr wohl zu einem Rückgang der Luftverschmutzung beitragen können.
Dass diese Werte immer noch hoch sind, ist nicht bestritten, doch mit diesen Werten sind viele Einwohner in Durchgangsstraßen in unseren Ortschaften geplagt! Das ist ein Problem, das regional gelöst werden mu?.
Schlussfolgernd: Die Argumentation der Gemeinde Sanem beruhte bisher darauf, dass auf Basis des Naturschutzgesetzes zwei Gründe gegen den Contournement sprechen:
(1) sind die vorgebrachten Gesundheitsgründe an einer Stelle in Bascharage nicht gravierend genug um eine völlig disproportionierte Stra?e zu bauen und
(2) gäbe es Alternativen zum Bau einer 4 km langen Stra?e (öffentlicher Transport, Verkehrsberuhigungen, wesentlicher Rückgang des Diesel-Treibstoffes in den nächsten Jahren…).
Ökonomische Gründe zur Zerstörung einer Natura 2000-Zone werden jedoch nach europäischem Recht nicht anerkannt. Dabei sind es wohl diese Gründe (Anbindung der überproportionierten Industrie-und Gewerbezonen der Gemeinde Bascharage an die Autobahn) die bei den Verfechtern des Projektes ausschlaggebend sind, und nicht die Gesundheit der Einwohner der Avenue de Luxembourg.
Um seine eigene Kapitulation zu rechtfertigen, hat Herr Engel die Argumentation unserer Hauptgegner (Wolter und Bausch) angenommen.
Das ist die bittere Realität, die hinter den politischen Verrenkungen von Georges Engel und seiner Verzerrung der bisherigen Gemeinde-Argumentation steht. Dabei hat er nicht nur den Gemeinderat desinformiert, um zu seinen politischen Zielen zu gelangen, sondern er hat die Interessen der Einwohner unserer Gemeinde und der Gemeinde Bascharage, den gemeinsamen Wald zu erhalten, aufs gröbste im Gemeinderat mit Füssen getreten – und zwar auf falschen Informationen beruhend.
Herr Engel wird sich zu rechtfertigen haben. Dazu behalten wir uns weitere Schritte vor.
Vorerst haben wir aber bereits in der Gemeindeverwaltung folgende Dokumente angefragt:
(-) das Audio der Gemeinderatssitzung vom 20.Juli;
(-) das “summarische” Gutachten des Rechtsbeistandes der Gemeinde auf das sich Bürgermeister Engel während seiner Darstellung berief.
Die déi Lénk-Sektion möchte ausdrücklich ihren Gemeinderatsvertretern Myriam Cecchetti und Jos Piscitelli, aber genauso dem Schöffen Marco Goelhausen (LSAP) und den CSV-Rätinnen Carine Reuter-Bauler und Franca Romeo für ihre konsequente Haltung ihre Anerkennung aussprechen.
(Mitgeteilt von déi Lénk Gemeng Suessem)